Russische Staatsangehörigkeit durch Geburt: Vermerk oder Bescheinigung in 5 Arbeitstagen
Waren beide Eltern bei der Geburt russische Staatsbürger, ist es auch das Kind – egal, wo es geboren wurde. Es fehlt nur das Dokument: Die Entscheidung fällt binnen 5 Arbeitstagen.
Informationen geprüft: 16.10.2026 · Privater Dienst, keine Behörde

Das Wichtigste in Kürze
- Wer von Anfang an Staatsbürger ist
- Vor allem ein Kind, dessen Eltern am Tag seiner Geburt beide russische Staatsbürger waren – egal, in welchem Land. Weitere Fälle in der Tabelle unten.
- Dauer
- Höchstens 5 Arbeitstage; in Berlin mit vollständigen Unterlagen am Tag des Antrags.
- Gebühr
- Keine.
- Ergebnis
- Vermerk auf der Urkunde oder der Übersetzung oder eine eigene Bescheinigung.
- Wer beantragt
- Ein Elternteil persönlich; die Zustimmung des anderen ist nicht nötig.
Wer von Geburt an russischer Staatsbürger ist
Nach Art. 13 des Gesetzes Nr. 138-FZ ist ein Kind russischer Staatsbürger, wenn am Tag seiner Geburt:
- beide Eltern oder der einzige Elternteil russische Staatsbürger sind – egal, wo das Kind geboren wird;
- ein Elternteil russischer Staatsbürger und der andere staatenlos ist;
- ein Elternteil russischer Staatsbürger ist, der andere eine andere Staatsangehörigkeit hat und das Kind in Russland geboren wird;
- ein Elternteil russischer Staatsbürger ist, der andere eine andere Staatsangehörigkeit hat, das Kind im Ausland geboren wird und bei der Geburt keine andere Staatsangehörigkeit erhält.
Sind beide Eltern russische Staatsbürger, ändert ein deutscher Pass des Kindes daran nichts.
Registrierung oder Aufnahme: Was passt zu Ihrem Kind?
| Wenn | Dann |
|---|---|
| Beide Eltern sind russische Staatsbürger | Registrierung, ohne Gebühr. |
| Der andere Elternteil ist staatenlos | Registrierung, ohne Gebühr. |
| Anderer Elternteil Ausländer, Kind ab dem 26.10.2023 im Ausland zur Welt gekommen und bei der Geburt keine andere Staatsangehörigkeit erhalten | Registrierung, ohne Gebühr. |
| Anderer Elternteil Ausländer, Kind zwischen dem 01.07.2002 und dem 25.10.2023 im Ausland zur Welt gekommen | In der Regel Aufnahme – 600 $, außer das Kind wäre sonst staatenlos geworden. |
| Anderer Elternteil Ausländer, das Kind hat eine andere Staatsangehörigkeit erhalten, etwa die deutsche | In der Regel Aufnahme – 600 $. |
| Es gibt schon ein Einlegeblatt oder einen Stempel | Nichts zu registrieren – direkt den Reisepass beantragen. |
Beispiel
Mischas Eltern sind russische Staatsbürger. Er kam 2025 in Hamburg zur Welt und bekam einen deutschen Pass. Mischa ist von Anfang an russischer Staatsbürger – der deutsche Pass ändert daran nichts. Die Mutter beantragt in Berlin mit vollständigen Unterlagen, die Entscheidung kann am selben Tag fallen. Danach folgt der biometrische Pass für 50 $.
Kinder, die vor dem 26.10.2023 geboren sind
Für sie gilt das Gesetz, das am Tag der Geburt galt. Der wichtigste Unterschied betrifft Kinder mit einem nicht russischen Elternteil, die im Ausland geboren sind:
| Zeitraum | Automatisch russischer Staatsbürger? |
|---|---|
| 06.02.1992 – 30.06.2002 | Es entschied eine schriftliche Vereinbarung der Eltern; ohne sie nur, wenn das Kind sonst staatenlos geworden wäre |
| 01.07.2002 – 25.10.2023 | Nein, außer das Kind wäre sonst staatenlos geworden |
| ab 26.10.2023 | Ja, wenn das Kind keine andere Staatsangehörigkeit erhalten hat |
Wurde das Kind nicht automatisch Staatsbürger, führt der Weg über die Aufnahme eines Kindes.
So wird die Geburt registriert
- Termin im Konsulat am Wohn- oder Aufenthaltsort eines Elternteils oder des Kindes.
- Antrag nach Anlage Nr. 7 zur Verordnung (Präsidialerlass Nr. 889) – ihn stellt ein Elternteil.
- Unterlagen: Ausweis des Antragstellers, Pässe der Eltern, Geburtsurkunde des Kindes; die deutsche Urkunde mit Apostille und einer Übersetzung, die ein russischer Notar oder Konsul beglaubigt hat.
- Entscheidung binnen höchstens 5 Arbeitstagen nach Annahme des Antrags.
- Ergebnis: Vermerk auf der Geburtsurkunde oder auf ihrer beglaubigten russischen Übersetzung oder eine eigene Bescheinigung über den Erwerb durch Geburt.
Die Bescheinigung wird am Tag der Abholung ausgehändigt; wird sie nicht binnen 6 Monaten nach der Ausfertigung abgeholt, wird sie vernichtet. Alle Unterlagen: Dokumente und Checkliste.
Wie lange es dauert
| Schritt | Dauer |
|---|---|
| Geburtsurkunde vom deutschen Standesamt | persönlich ab 1 Tag, per Post bis 2 Wochen und länger |
| Apostille im Bundesland | persönlich ab 1 Tag, per Post bis 8–10 Wochen |
| Übersetzung samt Apostille | einige Arbeitstage |
| Termine für Beglaubigung und Antrag | sofort suchen: Termine gibt es höchstens einen Monat im Voraus |
| Entscheidung | höchstens 5 Arbeitstage; in Berlin mit vollständigen Unterlagen am Tag der Antragstellung |
| Reisepass des Kindes | altes Modell 5 Arbeitstage, biometrisch bis 3 Monate |
Vom ersten Schritt bis zur Entscheidung vergehen meist 1,5–3 Monate – fast nur für Urkunden und Termine. Einen Pass alten Modells stellt Berlin für Kinder unter 14 Jahren in 5 Arbeitstagen aus, Deutschland erkennt ihn aber nicht an: Sinnvoll ist er nur, wenn das Kind auch einen deutschen Pass hat.
Kinder von 14 bis 18 Jahren und Kosten
Ob ein Jugendlicher durch Geburt Staatsbürger ist, entscheiden dieselben Regeln: welche Staatsangehörigkeit die Eltern bei der Geburt hatten. Anders ist nur der Nachweis: Der Vermerk in der Geburtsurkunde belegt die Staatsangehörigkeit bis 14 Jahre. Die Konsularabteilung in Berlin registriert deshalb Kinder unter 14 Jahren durch Geburt und bestätigt die Staatsangehörigkeit ab 14 mit einer Prüfung ihres Bestehens. Den Antrag stellt ein Elternteil, der Jugendliche kommt persönlich mit seinen Dokumenten. Danach folgt der Pass; ab 14 Jahren holt das Kind ihn persönlich ab.
Für die Registrierung selbst gibt es keine Konsulargebühr. Der Reisepass für ein Kind unter 14 Jahren kostet 15 $, der biometrische 50 $.
Häufige Fragen
Ist die Zustimmung des anderen Elternteils nötig?
Nein, den Antrag stellt ein Elternteil. Auch bei der Aufnahme eines Kindes verlangt das Gesetz Nr. 138-FZ keine Zustimmung des nicht russischen Elternteils.
Behält das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit?
Das russische Recht verbietet es nicht, und das deutsche erlaubt seit dem 27.06.2024 grundsätzlich mehrere Staatsangehörigkeiten – fragen Sie im Zweifel Ihre Behörde.
Die Geburtsurkunde hat schon ein Einlegeblatt oder einen Stempel des Konsulats. Muss ich etwas tun?
Nein: Nach früheren Regeln ausgestellte Einlegeblätter und Vermerke bleiben gültig, Sie können direkt den Reisepass beantragen. Der Vermerk in der Geburtsurkunde belegt die Staatsangehörigkeit allerdings nur bis 14 Jahre: Ist das Kind älter, klären Sie mit dem Konsulat, ob eine Prüfung nötig ist.
Kann ich in einem Konsulat in einem anderen Land beantragen?
Ja, wenn ein Elternteil oder das Kind dort wohnt oder sich aufhält. Wollen Sie anderswo beantragen, fragen Sie vorher schriftlich, ob der Antrag angenommen wird.
Wir prüfen die Unterlagen Ihres Kindes
Wir sehen Geburtsurkunde und Elternpässe durch und sagen, ob Registrierung oder Aufnahme nötig ist.
Beratung für 50 €Quellen
- Art. 13 Gesetz Nr. 138-FZ: Staatsangehörigkeit durch Geburt (ru)
- Verordnung (Erlass Nr. 889), Abschnitt XV: Registrierung durch Geburt (ru)
- Sätze der Konsulargebühren, Fassung ab 01.08.2026 (ru)
- Generalkonsulat Russlands in Genf: Aufnahme von Kindern nach dem Gesetz Nr. 138-FZ (ru)
- Konsularabteilung Berlin: Prüfung des Bestehens oder Nichtbestehens der Staatsangehörigkeit – Verfahren und Unterlagen (ru)
- Konsularabteilung Berlin: Bearbeitungszeiten für Staatsangehörigkeit, Aufnahme und Pässe, 20.03.2026 (ru)*
- Konsularabteilung Berlin: Staatsangehörigkeit für Personen ab 14 Jahren – Prüfung ihres Bestehens (Meldung Nr. 1116) (ru)*
* Offizieller Telegram-Kanal der Vertretung. Der Link führt zur Originalmeldung; in Russland schränkt die Aufsichtsbehörde Roskomnadsor Telegram seit dem 10.02.2026 ein.