Feststellung der russischen Staatsangehörigkeit: So läuft die Prüfung im Konsulat 2026
Ohne gültigen russischen Pass prüft das Konsulat, ob Sie russischer Staatsbürger sind, und erstellt eine schriftliche Feststellung. Danach kann ein neuer Reisepass beantragt werden.
Informationen geprüft: 26.09.2026 · Privater Dienst, keine Behörde

Worum es geht
Ob jemand russischer Staatsbürger ist, prüft das Konsulat nach Art. 40 des Gesetzes Nr. 138-FZ „Über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation“. Den Ablauf regeln Abschnitt XVI der Verordnung über Staatsangehörigkeitsfragen (Präsidialerlass Nr. 889) und eine gemeinsame Anordnung des Innen- und des Außenministeriums (Nr. 753/20664). Im Ausland sind die Botschaften und Konsulate zuständig.
Am Ende steht eine begründete schriftliche Feststellung (russisch „заключение“). Wird die Staatsangehörigkeit bestätigt und fehlt ein Dokument, stellt das Konsulat es aus.
Wann die Prüfung nötig ist
- der Reisepass ist abgelaufen, und ein gültiger Inlandspass fehlt;
- der Pass ist verloren, gestohlen oder beschädigt, und es gibt kein anderes gültiges Dokument – mehr dazu, wenn der Reisepass abgelaufen oder verloren ist;
- Name, Geschlecht oder Geburtsdatum wurden in Deutschland geändert, die russischen Pässe aber nicht rechtzeitig ersetzt;
- Sie hatten nie einen russischen Pass – etwa weil Sie als Kind mit den Eltern ausgereist sind;
- Sie haben die UdSSR vor dem 06.02.1992 verlassen, oder es ist unklar, wo Sie an diesem Tag gemeldet waren;
- es gibt Zweifel an der Echtheit des Passes oder an der Rechtmäßigkeit seiner Ausstellung.
Wo Sie den Antrag stellen
Seit dem 19.09.2026 nimmt in Deutschland nur noch die Konsularabteilung der Botschaft in Berlin Anträge an: Das Generalkonsulat in Bonn ist geschlossen. Aus Süddeutschland fahren viele nach Salzburg, doch ob das dortige Generalkonsulat Antragsteller ohne Wohnsitz in Österreich annimmt, entscheidet es selbst. Alle Anlaufstellen im Vergleich: wo Sie den Antrag stellen können.
So läuft die Prüfung ab
- Termin über die Online-Terminvergabe des Konsulats auf kdmid.ru.
- Formloser Antrag auf Russisch, jede Seite unterschrieben, dazu ein Fragebogen mit Foto 35×45 mm. In Berlin füllen Sie den Antrag seit dem 01.11.2024 auf nation.kdmid.ru aus und bringen den Ausdruck mit.
- Unterlagen: Ausweisdokument, frühere russische Pässe, Nachweise über den Erwerb der Staatsbürgerschaft. Deutsche Urkunden mit Apostille und einer Übersetzung, die ein russischer Notar oder Konsul beglaubigt hat.
- Persönliche Abgabe. Fehlt ein Pflichtdokument oder weichen Angaben ab, nimmt das Konsulat den Antrag nicht an; nach der Annahme erhalten Sie eine Bescheinigung mit Registriernummer.
- Das Konsulat fragt beim russischen Innenministerium und bei den Behörden am Ausstellungs- oder Wohnort an, auch zur Meldeadresse am 06.02.1992.
- Feststellung. Über das Ergebnis informiert das Konsulat binnen 3 Arbeitstagen nach der Entscheidung; einen Auszug erhalten Sie binnen 3 Arbeitstagen nach Ihrer Anfrage.
Für Kinder unter 18 Jahren stellt ein Elternteil, Adoptivelternteil, Vormund oder Pfleger den Antrag. Alle Unterlagen: Dokumente und Checkliste.
Dauer und Kosten
Die Prüfung dauert höchstens 2 Monate ab Registrierung des Antrags; sind weitere Anfragen nötig, verlängert sich die Frist um höchstens 1 Monat. Die Konsularabteilung in Berlin warnt, dass es nach der Schließung von Bonn länger dauern kann.
| Posten | Betrag | An wen |
|---|---|---|
Konsulargebühr für die Prüfung | 0 $ – seit dem 01.08.2026 abgeschafft | — |
Reisepass danach | 90 $ biometrisch; 35 $ altes Modell – in Deutschland nicht anerkannt | Konsulat |
Anforderung eines Dokuments aus Russland | 40 $; mit Apostille 80 $ | Konsulat |
Übersetzung und Apostille | nach deutschen Tarifen | Übersetzer, Notar, Behörde |
Beratung zu Ihren Unterlagen | 50 € | uns |
Komplettpaket für die Antragstellung | 308,90 € – inklusive Beratung | uns |
In Berlin zahlen Sie in Euro und nur mit deutscher girocard (EC-Karte).
Was das Konsulat klärt
- Namen, auch frühere, und die Gründe der Änderung;
- Geburtsdatum und -ort, Daten des russischen Passes;
- Zeiten von Studium und Arbeit in Russland, auch am 06.02.1992;
- Meldeadresse am 06.02.1992 und Datum der Abmeldung;
- wie Sie die Staatsbürgerschaft erworben haben, ob Sie Bürger der UdSSR oder anderer Staaten waren;
- freiwillige Aufgabe der Staatsbürgerschaft und dauerhafte Ausreise ins Ausland.
Ergebnis und nächster Schritt
| Ergebnis | Wie es weitergeht |
|---|---|
| Bestätigt | Dokument über die Staatsbürgerschaft, danach Reisepass |
| Nicht bestätigt, Gründe für eine Anerkennung vorhanden | Antrag auf Anerkennung nach Art. 19 des Gesetzes Nr. 138-FZ |
| Nicht bestätigt, keine Gründe | Aufnahme – 600 $; für Erwachsene im Ausland nur in Einzelfällen |
| Nichtbestehen festgestellt | Auszug aus der Feststellung, etwa für deutsche oder österreichische Behörden |
Häufige Fehler
- unvollständiger Fragebogen oder Abweichungen zu den Dokumenten;
- unterschiedliche Schreibweise des Namens in russischen und deutschen Papieren ohne Nachweis;
- deutsche Urkunden ohne Apostille oder mit einer Übersetzung, die kein russischer Notar oder Konsul beglaubigt hat;
- kein Nachweis der Meldeadresse am 06.02.1992 bei Personen, die vorher geboren sind;
- ein noch in Bonn gebuchter Termin: Termine wurden nicht nach Berlin übertragen.
Häufige Fragen
Kann ich den Antrag ohne persönliches Erscheinen stellen?
Nein. Bei der Abgabe prüft der Konsularbeamte Identität und Unterschrift, deshalb müssen Sie selbst kommen.
Kostet die Prüfung eine Konsulargebühr?
Nein. Seit dem 01.08.2026 wird für die Feststellung, ob die Staatsangehörigkeit besteht oder nicht besteht, keine Gebühr mehr erhoben.
Verliere ich die russische Staatsbürgerschaft durch die Einbürgerung in Deutschland?
Nein. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit beendet die russische nicht von selbst.
Was tun, wenn das Ergebnis negativ ist?
Prüfen, ob es angefochten werden kann – dafür bleiben drei Monate –, oder ob Gründe für eine Anerkennung bestehen. Eine Aufnahme ist für Erwachsene mit Wohnsitz im Ausland nur in Einzelfällen möglich.
Wir prüfen Ihre Unterlagen vor dem Termin
Wir sehen Ihre Dokumente durch und sagen, was fehlt – damit Sie nicht zweimal nach Berlin fahren.
Beratung für 50 €Quellen
- Art. 40 Gesetz Nr. 138-FZ „Über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation“ (ru)
- Verordnung über Staatsangehörigkeitsfragen (Erlass Nr. 889), Abschnitt XVI (ru)
- Verfahren der Prüfung: Anordnung des Innenministeriums Nr. 753 / Außenministeriums Nr. 20664 (ru)
- Sätze der Konsulargebühren, Fassung ab 01.08.2026 (ru)
- Konsularabteilung Berlin: Verfahren nach der Schließung von Bonn, 17.09.2026 (ru)*
- Konsularabteilung Berlin: Tarife ab 01.08.2026, Zahlung nur mit deutscher girocard (EC-Karte) (ru)*
* Offizieller Telegram-Kanal der Vertretung. Der Link führt zur Originalmeldung; in Russland schränkt die Aufsichtsbehörde Roskomnadsor Telegram seit dem 10.02.2026 ein.