Doppelte Staatsangehörigkeit Russland – Deutschland: Meldepflicht in Russland und Regeln in Deutschland
Seit dem 27.06.2024 verlangt Deutschland bei der Einbürgerung nicht mehr, die bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Das russische Recht hat aber eigene Regeln: Eine weitere Staatsangehörigkeit und ein Recht auf ständigen Aufenthalt im Ausland sind dem russischen Innenministerium zu melden.
Informationen geprüft: 27.09.2026 · Privater Dienst, keine Behörde

Das Wichtigste in Kürze
- Deutschland
- Seit dem 27.06.2024 kein Verzicht bei der Einbürgerung.
- Russland
- Eine weitere Staatsangehörigkeit beendet die russische nicht. In Russland gelten Sie nur als Bürger Russlands.
- Meldung
- 60 Tage ab Erhalt; wer im Ausland lebt, 60 Tage ab der Einreise nach Russland.
- Folgen
- Verspätung: 500 bis 1.000 Rubel Geldbuße. Keine Meldung: Straftat nach Art. 330.2 des russischen Strafgesetzbuchs.
- Pässe
- Nach Russland reisen Sie mit dem russischen Pass ein.
Wie es geregelt ist
| Land | Regel |
|---|---|
| Deutschland | erlaubt seit dem 27.06.2024 mehrere Staatsangehörigkeiten: Bei der Einbürgerung müssen Sie die russische nicht aufgeben |
| Russland | eine andere Staatsangehörigkeit beendet die russische nicht; in Russland gelten Sie nur als russischer Staatsbürger |
Meldung beim russischen Innenministerium
- gemeldet wird jede weitere Staatsangehörigkeit und jedes Dokument, das zum ständigen Aufenthalt im Ausland berechtigt (russisch „вид на жительство“); Visa gehören nicht dazu;
- die allgemeine Frist beträgt 60 Kalendertage ab Erhalt;
- wer sich im Ausland aufhält, meldet binnen 60 Tagen ab der Einreise nach Russland;
- die Meldung entfällt, wenn Sie die andere Staatsangehörigkeit im Antrag auf Aufnahme in die russische angegeben haben.
Die Meldung kann auch über ein Konsulat eingereicht werden. In Berlin nimmt die Konsularabteilung sie laut Mitteilung vom 09.10.2025 an Schalter 1 ohne Termin an, täglich von 12:00 bis 12:45 Uhr; ob das nach der Schließung von Bonn so bleibt, ist nicht eigens bestätigt – fragen Sie vor dem Besuch nach.
Brauchen Sie eine Meldung?
| Wenn | Dann |
|---|---|
| Sie haben den deutschen Pass und reisen nicht nach Russland | Die Frist läuft noch nicht: Sie beginnt mit der Einreise. |
| Sie planen eine Reise nach Russland | Meldung binnen 60 Tagen nach der Einreise – oder vorher über ein Konsulat. |
| Sie haben nur einen deutschen Aufenthaltstitel | Melden, wenn er zum ständigen Aufenthalt berechtigt. |
| Die andere Staatsangehörigkeit steht in Ihrem Antrag auf Aufnahme | Eine eigene Meldung entfällt. |
| Die Frist ist schon vorbei | So schnell wie möglich melden: Verspätung kostet eine Geldbuße, keine Meldung ist eine Straftat. |
Folgen bei Verstößen
| Verstoß | Folge |
|---|---|
| Meldung verspätet oder unvollständig | Geldbuße von 500 bis 1.000 Rubel (Art. 19.8.3 des Gesetzbuchs über Ordnungswidrigkeiten) |
| Keine Meldung | Geldstrafe bis 200.000 Rubel oder in Höhe des Einkommens bis zu einem Jahr oder gemeinnützige Arbeit bis 400 Stunden (Art. 330.2 des Strafgesetzbuchs) |
Pässe und Dokumente
- nach Russland reisen Sie mit dem russischen Pass ein;
- nach einer Namensänderung in Deutschland bleibt der russische Reisepass sechs Monate gültig – danach brauchen Sie einen neuen: Reisepass abgelaufen;
- ohne russischen Pass beginnt alles mit der Prüfung der Staatsangehörigkeit.
Einbürgerung in Deutschland: was die Behörde klärt
Bei der Einbürgerung klärt die Behörde Identität und Staatsangehörigkeit (§ 10 StAG). Wer russischer Staatsbürger ist, gibt das an und darf es bleiben. Wer es nie war, braucht womöglich einen Nachweis: Nachweis für deutsche Behörden.
Nach der Einbürgerung in Deutschland: fünf Schritte
- Einbürgerungsurkunde und deutschen Pass erhalten.
- Der russische Pass bleibt bis zum Ablauf gültig, wenn sich der Name nicht geändert hat.
- Name bei der Einbürgerung geändert? Dann gilt der russische Reisepass nur noch sechs Monate.
- Vor einer Reise nach Russland die Meldung über ein Konsulat einreichen – oder in den ersten 60 Tagen nach der Einreise.
- Nach Russland mit dem russischen Pass einreisen.
Beispiel
Natalja wohnt in München. 2025 wurde sie eingebürgert und hat den russischen Pass behalten. Im Dezember 2026 reist sie nach Russland. Ab der Einreise hat sie 60 Tage für die Meldung beim Innenministerium. Sie kann sie auch schon vorher in Berlin einreichen – ob ohne Termin, fragt sie vorher nach.
Ihr Bruder Oleg lebt mit deutschem Aufenthaltstitel in Hamburg, einen deutschen Pass hat er nicht. Berechtigt der Titel zum ständigen Aufenthalt, muss auch er ihn melden – binnen 60 Tagen nach der Einreise.
Deutschland vor und nach dem 27.06.2024
| Was | Bis 26.06.2024 | Seit 27.06.2024 |
|---|---|---|
Einbürgerung | In der Regel mit Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit | Ohne Verzicht |
Deutsche erwerben auf Antrag eine andere | Verlust der deutschen ohne Beibehaltungsgenehmigung | Kein Verlust |
Häufige Fragen
Muss ich melden, wenn ich in Deutschland lebe und nicht nach Russland reise?
Das Gesetz knüpft die Frist an die Einreise: Wer im Ausland ist, meldet binnen 60 Tagen nach der Einreise nach Russland. Solange Sie nicht einreisen, läuft die Frist nicht.
Muss ich auch mein Aufenthaltsrecht in Deutschland melden?
Ja, wenn es ein Dokument ist, das zum ständigen Aufenthalt berechtigt (russisch „вид на жительство“). Visa gehören nicht dazu; welche deutschen Titel darunter fallen, klären wir in der Beratung.
Verliere ich den deutschen Pass, wenn ich russische Dokumente beantrage?
Nein, wenn Sie die russische Staatsbürgerschaft seit dem 27.06.2024 erworben haben: Seitdem verlieren Deutsche beim Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit die deutsche nicht mehr. Haben Sie die russische früher auf Antrag und ohne Beibehaltungsgenehmigung erworben, klären Sie Ihren Status bei der deutschen Behörde.
Muss ich den russischen Pass nach der Einbürgerung abgeben?
Nein. Die Einbürgerung beendet die russische Staatsangehörigkeit nicht, und der Pass gilt bis zum Ablauf, wenn sich der Name nicht geändert hat.
Ist bei Ihnen alles in Ordnung?
Wir sagen, ob Sie eine Meldung, einen neuen Pass oder eine Prüfung brauchen.
Beratung für 50 €Quellen
- Art. 11 Gesetz Nr. 138-FZ: Meldung einer weiteren Staatsangehörigkeit (ru)
- Art. 19.8.3 Gesetzbuch über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation (ru)
- Art. 330.2 Strafgesetzbuch der Russischen Föderation (ru)
- Auswärtiges Amt: Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ab 27.06.2024
- Art. 8.1 Gesetz Nr. 114-FZ: Ungültigkeit des Reisepasses (ru)
- § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG): Einbürgerung
- Konsularabteilung Berlin: Meldung einer weiteren Staatsangehörigkeit, 17.09.2026 (ru)*
- Konsularabteilung Berlin: Meldungen an Schalter 1 ohne Termin, 09.10.2025 (ru)*
* Offizieller Telegram-Kanal der Vertretung. Der Link führt zur Originalmeldung; in Russland schränkt die Aufsichtsbehörde Roskomnadsor Telegram seit dem 10.02.2026 ein.