Aktuell: Seit 18.09.2026 ist das Generalkonsulat in Bonn geschlossen – in Deutschland nimmt nur noch Berlin Anträge an. Was tun

Apostille auf deutsche Urkunden für das russische Konsulat: Stellen, Gebühren, Dauer

Deutsche Urkunden nimmt das russische Konsulat nur mit Apostille und beglaubigter Übersetzung an. Erteilt wird die Apostille im Land, in dem die Urkunde ausgestellt wurde – wir zeigen, wohin Sie sich in jedem der 16 Bundesländer wenden und wie Sie keine Wochen verlieren.

Informationen geprüft: 28.09.2026 · Privater Dienst, keine Behörde

Illustration: deutsche Urkunde mit Apostille für Russland

Wozu die Apostille dient

Deutschland und Russland sind Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961: Statt einer Legalisation erhält die deutsche Urkunde einen Vermerk – die Apostille. Für Russland gilt das Übereinkommen seit dem 31.05.1992, Deutschland hat keinen Einspruch erhoben: Russland steht in der Liste des Auswärtigen Amtes vom 21.07.2026. Nach russischem Personenstandsrecht sind ausländische Personenstandsurkunden in Russland gültig, wenn sie legalisiert sind, sofern ein völkerrechtlicher Vertrag nichts anderes bestimmt. Für Deutschland ist das dieses Übereinkommen: Statt der Legalisation genügt die Apostille.

Welche Urkunden eine Apostille brauchen

Die Konsularabteilung in Berlin fasst die Regel so zusammen: Urkunden ausländischer Behörden brauchen eine Legalisation oder Apostille und eine Übersetzung ins Russische, beglaubigt im Konsulat oder bei einem Notar in Russland. In der Praxis sind das vor allem:

Deutsche Urkunden, die für das russische Konsulat eine Apostille brauchen
UrkundeWofür
GeburtsurkundeStaatsangehörigkeit für ein Kind, Prüfung der Staatsangehörigkeit eines Kindes
Eheurkundeneuer Familienname nach der Heirat, Anerkennung der Ehe in Russland
ScheidungsurteilScheidung und Rückkehr zum früheren Namen
Namensänderungsurkunde, Bescheinigung über Namensführung, Erklärung nach § 94 BVFGName in Deutschland geändert: für einen neuen Pass oder die Prüfung der Staatsangehörigkeit
Einbürgerungsurkunde, Bescheinigungen von Behördenje nach Fall, wenn die Urkunde für den Antrag gebraucht wird

Die Namenserklärung von Spätaussiedlern beim BVA versieht nicht das Land, sondern das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) mit der Apostille – nach einer Vorbeglaubigung durch das BVA selbst. Gerichts- und Notarurkunden beglaubigt das Landgericht.

Zuständige Stellen in allen 16 Bundesländern

Jedes Land regelt das Verfahren selbst: Mal genügt ein Brief, mal muss zuerst der Kreis vorbeglaubigen, in Sachsen gilt nur das amtliche Formular. Übersicht nach Angaben der Behörden, Stand 28.09.2026:

Wer in jedem Bundesland die Apostille auf Personenstandsurkunden erteilt
BundeslandZuständige StelleAntragGebühr und Dauer
Baden-Württemberg
Regierungspräsidium Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg oder Tübingen – je nach Ausstellungsort
nur per Post; in Stuttgart, Tübingen und Freiburg mit dem Formular der Behörde
25 €, bis zu 8 Wochen
Bayern
Regierung des Regierungsbezirks: München, Landshut, Regensburg, Bayreuth, Ansbach, Würzburg, Augsburg
persönlich oder per Post; in Landshut nur per Post
rund 20 €, 1–2 Tage bis 3 Wochen
Berlin
LABO – Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
persönlich oder per Post
persönlich meist sofort, per Post rund 2 Wochen
Brandenburg
Landeshauptstadt Potsdam – für das ganze Land
persönlich oder per Post, nicht online
31 €, ab einigen Tagen
Bremen
Senator für Inneres und Sport, Contrescarpe 22–24
ohne Termin werktags 9–12 Uhr oder per Post
20 €: persönlich bar, per Post auf Rechnung; bis 3 Wochen
Hamburg
Amt für Migration, Hammer Straße 30–34
persönlich mit Termin oder per Post
16 € persönlich, 39 € per Post, rund 10 Arbeitstage
Hessen
Regierungspräsidium Darmstadt, Gießen oder Kassel
in Darmstadt auch persönlich, in Kassel nur per Post
25 €, per Post rund 4 Wochen
Mecklenburg-Vorpommern
erst Landrat oder Oberbürgermeister, dann Innenministerium in Schwerin
per Post
20 €, ab der zweiten Urkunde 15 €
Niedersachsen
Polizeidirektion Hannover, Braunschweig, Göttingen, Lüneburg, Oldenburg oder Osnabrück
meist per Post; teils erst Vorbeglaubigung durch den Landkreis
25 €, 2 bis 6 Wochen
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster
meist per Post; in Köln und Münster auch persönlich mit Termin
ab 25 €; in Düsseldorf für Privatpersonen 25–40 €, 8–10 Wochen
Rheinland-Pfalz
ADD Trier – für das ganze Land
nur per Einschreiben
33 €, rund 3 Wochen
Saarland
Landesverwaltungsamt, Lebacher Straße 6a
per Post; in Eilfällen persönlich
25 € zzgl. Porto, persönlich 30 €; 1–3 Wochen
Sachsen
Landesdirektion Sachsen in Dresden
nur schriftlich mit amtlichem Formular
22 € und 4,15 € Rückversand, rund 4 Wochen
Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt, Dienstsitz Magdeburg
schriftlich per Formular und Post, keine Vorsprache
—
Schleswig-Holstein
erst Kreis- oder Stadtverwaltung, dann Innenministerium in Kiel
über die Verwaltung oder per Post
35 €, rund eine Woche
Thüringen
Landesverwaltungsamt in Weimar, Referat 211
per Post (amtliches Formular vorhanden) oder persönlich mit Termin
10 bis 100 € nach Gebührenordnung

Gebühren und Fristen ändern die Behörden ohne Vorankündigung – prüfen Sie vor dem Versand ihre Website. Urkunden von Bundesbehörden wie dem BVA versieht das BfAA in Brandenburg an der Havel mit der Apostille.

In fünf Schritten zur Apostille

  1. Frische Urkunde bestellen beim Standesamt, das den Fall beurkundet hat – meist online oder per Brief; das erste Exemplar kostet 10–20 €.
  2. Vorbeglaubigung klären. In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern immer, im Bezirk der Polizeidirektion Lüneburg für Urkunden aus den Landkreisen.
  3. Original einreichen – per Brief, in Rheinland-Pfalz nur per Einschreiben, oder persönlich, wenn die Stelle Besucher empfängt. Bestimmungsland angeben: Russland.
  4. Gebühr zahlen – vor Ort oder per Rechnung: Manche Stellen nehmen nur Karte, in Bremen wird bei persönlicher Abgabe bar gezahlt.
  5. Die ganze Urkunde samt Apostille übersetzen und die Übersetzung im Konsulat oder bei einem Notar in Russland beglaubigen lassen.

Wie die Übersetzung beglaubigt wird und was sie kostet, lesen Sie unter Übersetzung für das russische Konsulat.

Häufige Fehler

Häufige Fragen

Wie lange ist eine Apostille gültig?

Eine Frist gibt es nicht, darauf weist auch die Konsularabteilung in Berlin hin. Viele Stellen – in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, im Saarland und in Thüringen – empfehlen aber, Personenstandsurkunden einzureichen, die höchstens sechs Monate alt sind.

Kann ich die Apostille an meinem jetzigen Wohnort beantragen?

Nein. Zuständig ist die Stelle des Landes und Bezirks, in dem die Urkunde ausgestellt wurde: Eine Urkunde aus Leipzig versieht Dresden mit der Apostille, auch wenn Sie längst in Hamburg wohnen.

Reicht eine notariell beglaubigte Kopie mit Apostille des Landgerichts?

Nein. Diese Apostille bestätigt nur die Unterschrift des Notars, nicht die Personenstandsurkunde. Die Konsularabteilung in Berlin schreibt ausdrücklich, dass solche Urkunden nicht angenommen werden.

Braucht die mehrsprachige Geburtsurkunde eine Apostille?

Ja. Von Förmlichkeiten befreit sind solche Auszüge nur zwischen den Vertragsstaaten des CIEC-Übereinkommens Nr. 16, und Russland gehört nicht dazu. Russischen Text enthalten sie nicht – eine beglaubigte Übersetzung ist also ebenfalls nötig.

Brauchen russische Urkunden eine Apostille?

Für das russische Konsulat nicht: Die Apostille ist für Urkunden ausländischer Behörden gedacht. Eine Archivauskunft oder Personenstandsurkunde aus Russland legen Sie so vor, wie sie ist.

Die vollständige Liste für Ihren Fall finden Sie unter Dokumente und Checkliste.

Wir sagen Ihnen, wo Ihre Urkunden beglaubigt werden

Wir prüfen die Urkunden, nennen die zuständige Stelle in Ihrem Land und bereiten die Übersetzung für die Beglaubigung vor.

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Quellen

* Offizieller Telegram-Kanal der Vertretung. Der Link führt zur Originalmeldung; in Russland schränkt die Aufsichtsbehörde Roskomnadsor Telegram seit dem 10.02.2026 ein.

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