Aktuell: Seit 18.09.2026 ist das Generalkonsulat in Bonn geschlossen – in Deutschland nimmt nur noch Berlin Anträge an. Was tun

Nichtbestehen der russischen Staatsangehörigkeit feststellen: Nachweis statt Entlassung für 1.200 $

Waren Sie nie russischer Staatsbürger, brauchen Sie keine Entlassung: Das Konsulat stellt das gebührenfrei fest.

Informationen geprüft: 26.09.2026 · Privater Dienst, keine Behörde

Illustration: Feststellung, dass keine russische Staatsangehörigkeit besteht

Das Wichtigste in Kürze

Für wen
Wer nie Bürger Russlands war und das einer Behörde nachweisen muss.
Ergebnis
Feststellung des Konsulats; den Auszug erhalten Sie binnen 3 Arbeitstagen nach Ihrer Anfrage.
Kosten
0 $ Konsulargebühr seit dem 01.08.2026.
Dauer
Bis 2 Monate, Verlängerung bis 1 Monat.
Wo
Persönlich – aus Deutschland in Berlin, aus Österreich in Wien oder Salzburg.

Wer das braucht

Nichtbestehen oder Entlassung: was passt

Nichtbestehen oder Entlassung
Ihre LageVerfahrenKonsulargebühr
Sie waren nie russischer Staatsbürger
Feststellung des Nichtbestehens
0 $
Sie sind russischer Staatsbürger
Entlassung aus der Staatsangehörigkeit
1.200 $ je Person; Auslagenersatz zahlen russische Staatsbürger nicht
Es ist unklar
zuerst Prüfung, ob sie besteht
0 $

Ergibt die Prüfung, dass Sie russischer Staatsbürger sind, brauchen Sie die Entlassung, um sie aufzugeben. Beginnen Sie deshalb mit der Prüfung: Sie ist gebührenfrei und beantwortet die Hauptfrage. Wie sie abläuft, steht auf der Seite Staatsangehörigkeit prüfen lassen.

So läuft das Verfahren ab

  1. Termin im Konsulat und persönliche Abgabe eines formlosen Antrags.
  2. Fragebogen mit Foto 35×45 mm und Unterlagen: Ausweis, Geburtsurkunde, Nachweise über Ausreise und Abmeldung.
  3. Das Konsulat fragt bei russischen Behörden an – bis zu 2 Monate, Verlängerung um bis zu 1 Monat.
  4. Feststellung des Konsulats; einen Auszug erhalten Sie binnen 3 Arbeitstagen nach Ihrer Anfrage.

Österreich: worauf zu achten ist

Nach § 10 des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes (StbG) muss man bei der Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, soweit das möglich und zumutbar ist. Waren Sie nie russischer Staatsbürger, dient die Feststellung des russischen Konsulats als Nachweis. Fragen Sie Ihre Behörde, in welcher Form sie diese braucht – etwa mit beglaubigter Übersetzung. Eine Apostille gibt es auf Urkunden des Konsulats nicht: Das Haager Übereinkommen von 1961 gilt für sie nicht.

Aus Westösterreich ist das Generalkonsulat in Salzburg näher, aus dem Osten die Botschaft in Wien. Mehr dazu: Österreich: Wien und Salzburg.

Welche Unterlagen Sie vorbereiten

Was jede Unterlage beweist

Was jede Unterlage beweist
UnterlageWozu das Konsulat sie braucht
Pass oder Ausweis des WohnsitzlandesIdentität
GeburtsurkundeGeburtsort und Eltern
Sowjetischer Pass mit StempelnMeldeadresse und Abmeldung – entscheidend für den 06.02.1992
Ausreisevisum, ArchivauskünfteAusreise vor dem 06.02.1992
Entscheidungen eines anderen StaatesWelche Staatsangehörigkeit Sie erworben haben
Urkunden über NamensänderungenDass alte und neue Dokumente dieselbe Person betreffen

Beispiel

Oleg wurde 1968 in Karaganda in der Kasachischen SSR geboren und lebte dort auch am 06.02.1992. 1995 zog er nach Österreich, einen russischen Pass hatte er nie. Für die österreichische Einbürgerung muss er nachweisen, dass er kein Bürger Russlands ist. Eine Entlassung für 1.200 $ braucht er nicht: Das Konsulat stellt das gebührenfrei fest.

Häufige Fehler

Häufige Fragen

Was kostet die Feststellung des Nichtbestehens?

Seit dem 01.08.2026 fällt keine Konsulargebühr an. Zu zahlen sind Übersetzungen, Apostillen und – wenn Sie möchten – unsere Hilfe bei den Unterlagen.

Worin unterscheidet sich die Feststellung von der Entlassungsbescheinigung?

Die Feststellung bestätigt, dass Sie nie russischer Staatsbürger waren. Eine Bescheinigung über die Entlassung erhält, wer Staatsbürger war und die Staatsangehörigkeit auf Antrag aufgegeben hat; dafür zahlt man im Ausland 1.200 $.

Und wenn ich aus der Staatsangehörigkeit der UdSSR entlassen wurde?

Dann sind Sie in der Regel kein russischer Staatsbürger; der Behörde genügt oft die Entlassungsurkunde oder die Feststellung des Konsulats. Das klären wir in der Beratung.

Brauche ich eine Übersetzung der Feststellung?

Für Behörden in Deutschland oder Österreich meist eine deutsche Übersetzung. Klären Sie die Anforderungen vorab.

Wo stelle ich den Antrag, wenn ich in Bayern wohne?

Sicher angenommen werden Einwohner Deutschlands in Berlin. Salzburg ist näher, entscheidet über Einwohner anderer Länder aber selbst – fragen Sie vorher schriftlich nach.

Brauche ich die Feststellung für die Einbürgerung in Deutschland?

Nur, wenn die Behörde sie verlangt: Deutschland fordert keinen Verzicht, klärt aber Identität und Staatsangehörigkeit (§ 10 StAG).

Kann ich den Antrag für mein Kind stellen?

Ja: Für ein Kind unter 18 Jahren stellt ein Elternteil oder ein anderer gesetzlicher Vertreter den Antrag.

Brauchen Sie überhaupt eine Entlassung?

Wir sagen Ihnen kostenlos, welches Verfahren in Ihrem Fall passt – oft genügt die gebührenfreie Feststellung.

Kostenlose Ersteinschätzung

Quellen

* Offizieller Telegram-Kanal der Vertretung. Der Link führt zur Originalmeldung; in Russland schränkt die Aufsichtsbehörde Roskomnadsor Telegram seit dem 10.02.2026 ein.

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